Wer jetzt in eine Photovoltaik-Anlage investiert, kann umfangreiche Fördervorteile nutzen. Der Staat unterstützt Ihre umweltbewusste Anlage auf mehreren Ebenen.
- Zinsgünstige Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Die öffentlich-rechtliche KfW Bankengruppe unterstützt die Investition in „Erneuerbare Energien“ über verschiedene Investitionskredit- und Sanierungsprogramme. Auch die Anschaffungs- und Installationskosten Ihrer Photovoltaik-Anlage können über eine zinsgünstige Finanzierung gefördert werden, sofern eine Einspeisung des überschüssigen Stroms in das öffentliche Netz erfolgt. Eine Kombination mit anderen Förderarten ist zulässig. Je nach Bonität des Antragstellers können die Konditionen des Förderkredites variieren.
- Regionale Förderprogramme
Einige Bundesländer, Städte, Gemeinden und Energieversorgungsunternehmen verfügen über eigene Förderprogramme, die die Investitionen in Erneuerbare Energien und Photovoltaik-Anlagen unterstützen. Lassen Sie sich von uns beraten, um auch Ihre lokalen Fördervorteile umfassend zu nutzen.
- Kostenförderung bei Speichersystemen
Sie installieren im Rahmen Ihrer Photovoltaik-Anlage auch ein Batteriespeichersystem? Dann profitieren Sie nicht nur von einer umweltfreundlichen Speicherung Ihres Stromes, sondern können zudem einen staatlichen Kostenzuschuss für Ihre Anlage in Höhe von 30 % (maximal 600 Euro pro kWp bei Neuanlagen) in Anspruch nehmen.
- Einspeisevergütung nach dem EEG
Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird Ihr überschüssiger, in das öffentliche Netz eingespeister Strom vom Netzbetreiber vergütet. Die Höhe der Vergütung ist dabei vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme sowie der Anlagengröße und Art der Aufstellung abhängig. Es gilt: Je früher die Anlage ans Netz ging und je kleiner ihre Konzipierung, desto höhere Preise könne je kWh erzielt werden. Die Vergütungssätze sind für das Jahr der Inbetriebnahme und die folgenden 20 Jahre staatlich garantiert.
- Steuervorteile
Auch ein Privathaushalt wird mit Inbetriebnahme seiner Photovoltaik-Anlage zum Unternehmer. Die Anschaffungs- Wartungs- sowie Reparaturkosten können daher als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Als Einnahmen werden hingegen die Einspeisevergütung und der Eigenbedarf verbucht. Betreiber mit jährlichen Einnahmen unter 17.500 Euro können sich über den Gebrauch der Kleinunternehmerreglung für eine Befreiung von der Umsatzsteuerzahlung entscheiden.