Wer jetzt in ein Blockheizkraftwerk investiert, kann umfangreiche Fördervorteile nutzen. Der Staat unterstützt Ihre umweltbewusste Anlage auf mehreren Ebenen.
- Zinsgünstige Kredite der KfW Bankengruppe
Die öffentlich-rechtliche KfW Bankengruppe unterstützt die Investition in „Erneuerbare Energien“ über verschiedene Investitionskredit- und Sanierungsprogramme. Auch Ihr Blockheizkraftwerk kann so gefördert werden, sofern es nach dem Prinzip der Kraftwärmekopplung arbeitet und mit Biogas betrieben wird. Eine Kombination mit anderen Förderarten ist zulässig.
- Förderung durch den Bund
Die Stromerzeugung durch Blockheizkraftwerke wird finanziell vom Staat über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gefördert. Bei Verwendung von konventionellem Gas gilt dabei das Förderrecht nach dem Kraftwärmekopplungsgesetz (KWKG). Subventioniert wird sowohl der eigenverbrauchte, also auch der in das Netz eingespeiste Strom, sofern das BHKW bis zum 31. Dezember 2020 in den Dauerbetrieb überführt wird. Die Höhe der Förderung wird bestimmt durch den Quartals-Durchschnittspreis für Grundlaststrom an der Börse EEX, den KWK-Bonus für Anlagen bis 50 kW Leistung (z. Zt. 5,41 ct/kWh auf eine Dauer von 10 Jahren), einen standortabhängigen Zuschlag für vermiedene Netzkosten sowie der Einspeisevergütung nach EEX.
Wenn Ihr BHKW mit Biogas betrieben wird, haben Sie hingegen Anspruch auf Förderungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
- Steuer-Rückerstattung
Auch für den Brennstoff, mit dem Ihr BHKW betrieben wird, zahlen Sie Energiesteuer. Diese können Sie sich allerdings je nach Effizienz Ihrer Anlage bis zu 100% zurückerstatten lassen.
- Regionale Förderungen
Profitieren können Sie von eigenen Fördertöpfen auf Landes-, Gemeinde- oder Stadtebene. Ebenso unterstützen zum Teil regionale Energieversorger und Stadtwerke die Investition in ein BHKW. Lassen Sie sich von uns beraten, um auch Ihre lokalen Vorteile vollständig nutzen zu können.